Wahlkabine

Die Wahlkabinen sind im Wahlraum so zu positionieren, dass der Wähler seine Stimme unbeobachtet abgeben kann. Dabei sind die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Der Wahlvorstand muss von seinem Tisch aus die Wahlkabinen im Blick haben, um bspw. sicherzustellen, dass sich nur eine Person in einer Wahlkabine befindet. Darüber hinaus überprüft der Wahlvorstand die Wahlkabine regelmäßig auf unerlaubte Wahlwerbung (Flyer, Kugelschreiber etc.).

Die Wahlkabine muss einzeln betreten werden und es dürfen keine Bildaufnahmen gemacht werden.

Siehe auch "Unerlaubte Wahlwerbung" und "Selfies in der Wahlkabine".