Regelungen zu den Kommunalwahlen
Der (Ober-) Bürgermeister wird von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl zugleich mit dem Rat der Stadt und den Bezirksvertretungen gewählt. Aus diesem Grund spricht man auch allgemein von "Kommunalwahlen". Erhält keiner der angetretenen (Ober-) Bürgermeister-Kandidaten mehr als 50% der abgegebenen Stimmen, wird zwei Wochen später eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen durchgeführt. Endet diese Wahl mit einer Stimmengleichheit, entscheidet das Los.