Die Abkürzung ZS steht für "Zwischensumme". Zwischensummen werden während der Stimmenauszählung gebildet, um den Zählvorgang zu erleichtern. Grundlage für die insgesamt drei Zwischensummen ist die Bildung von drei Stapeln (A bis D). In der Spalte ZS I werden bei den gültigen Erst- und Zweitstimmen die Ergebnisse des Stapels A eingetragen. In der Spalte ZS II werden die Stimmen des Stapels B, bei denen keine Übereinstimmung zwischen Erst- und Zweitstimme besteht vermerkt. Anschließend tragen Sie die so ermittelten Stimmen des Stapels D als Zwischensumme III (ZS III) in Ziffer 4 der Wahlniederschrift ein. Die für ungültig bzw. für gültig erklärten Erststimmen bei C und D 1 ff. in der dritten Spalte (ZS III), die für ungültig und für gültig erklärten Zweitstimmen bei E und F 1 ff. gleichfalls in der dritten Spalte (ZS III).
(Siehe hierzu auch "Was versteht man unter den drei Stapeln A bis D?")
Siehe Schulungsclip "Auszählen der Stimmen / der einzelnen Stapel und Eintragung in das Vorschreibblatt".