Wann ist eine Stimme ungültig?

Eine Stimme ist ungültig, wenn der falsche Stimmzettel benutzt wurde, der Wille des Wählers nicht eindeutig erkennbar ist, der Stimmzettel ungekennzeichnet ist oder wenn ein Zusatz oder Vorbehalt gemacht wurde. In allen Fällen - insbesondere auch bei nicht eindeutigen Stimmzetteln -  entscheiden Sie gemeinsam im Wahlvorstand über die Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmzetteln. Kommt es zu keiner mehrheitlichen Entscheidung im Wahlvorstand, ist die Stimme des Wahlvorstehers ausschlaggebend. Die jeweilige Entscheidung über die Gültigkeit oder Ungültigkeit einer Stimme wird auf der Rückseite des Stimmzettels vermerkt. Alle Stimmzettel, über die eine Entscheidung getroffen wurde, kommen in den dafür vorgesehenen Umschlag und sind der Niederschrift beizufügen.

Siehe Schulungsclip "Beschlussfälle".