Nein, der Wahlvorstand tritt am Morgen der Wahl zusammen um die Wahlhandlung vorzubereiten und die Einsatzzeiten der Mitglieder des Wahlvorstandes im Rahmen der gesetzlichen und örtlichen Gegebenheiten gemeinschaftlich festzulegen. In der Regel erfolgt der Einsatz in zwei Schichten, sodass mittags ein Wechsel der Gruppe erfolgen kann. Während der Wahlhandlung, also von 8 Uhr bis 18 Uhr, müssen immer mindestens drei Personen des Wahlvorstandes anwesend sein. Zum Ende der Wahlhandlung müssen alle Mitglieder des Wahlvorstandes, mindestens jedoch fünf, wieder anwesend sein. Unter den Anwesenden müssen immer - sowohl während der Wahlhandlung als auch bei der Ergebnisermittlung - der Wahlvorsteher und der Schriftführer oder die jeweiligen Stellvertreter sein.
Siehe Schulungsclip "Anwesenheit Wahlvorstand - Pausenregelung".