Jemand hat versehentlich seinen Ausweis in die Wahlurne geworfen. Darf ich ihm den Ausweis sofort zurück geben?

Die Wahlurne darf nicht vor Ende der Wahlhandlung geöffnet werden. Das bedeutet, in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr bleibt die Wahlurne - unabhängig davon, welches Dokument eingeworfen wurde, verschlossen. Die betroffene Person muss zur Auszählung - also ab 18.00 Uhr - erscheinen oder kann den Ausweis am nächsten Werktag im Wahlamt abholen.