Sie werden als Wahlhelfer in der Wahlhelferdatei gespeichert und werden somit automatisch vor anstehenden Wahlen angeschrieben. Es handelt sich bei diesem Schreiben jedoch nicht direkt um eine feste Einberufung, sondern vielmehr um eine Vorab-Anfrage, ob Sie Interesse an der Ausübung des Ehrenamtes haben.
Sofern Sie der Speicherung Ihrer Daten widersprechen, werden Sie aus der Wahlhelferdatei gelöscht.