Grundsätzlich nicht. Jeder Wahlberechtigte ist zur Übernahme dieses Ehrenamtes verpflichtet. Eine Ablehnung kommt nur aus wichtigem Grund in Betracht.
Grundsätzlich nicht. Jeder Wahlberechtigte ist zur Übernahme dieses Ehrenamtes verpflichtet. Eine Ablehnung kommt nur aus wichtigem Grund in Betracht.