Erhalte ich eine Aufwandsentschädigung?

Ja, Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung. Für die Mitglieder der Wahlvorstände wird eine Entschädigung in Höhe von bis zu 55 € gezahlt. Die Mitglieder der Briefwahlvorstände erhalten jeine Aufwandsentschädigung in Höhe von bis zu 45 €.