Ein Wähler hat keine Wahlbenachrichtigung erhalten, darf er dennoch an der Wahl teilnehmen?

Die Wahlbenachrichtigung ist lediglich der Hinweis, dass der Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Hat der Wähler keine Wahlbenachrichtigung erhalten, kann er das Wählerverzeichnis vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl einsehen und prüfen, ob er dort eingetragen ist. Am Wahltag benötigt er dann lediglich ein Ausweisdokument (z. B. Personalausweis, Führerschein), um sich vor dem Wahlvorstand legitimieren zu können.

Siehe Schulungsclip "Wählen ohne Wahlbenachrichtigung".