Nein, das Wahlrecht ist ein höchstpersönliches Recht und duldet keine Stellvertretung.
Eine Ausnahme stellt die Stimmabgabe durch eine "Hilfsperson" dar.
Nein, das Wahlrecht ist ein höchstpersönliches Recht und duldet keine Stellvertretung.
Eine Ausnahme stellt die Stimmabgabe durch eine "Hilfsperson" dar.