Bei der Auszählung der Stimmen zur Bundestagswahl ist folgende Reihenfolge einzuhalten:
1. Ermittlung der Zahl der Wähler anhand der Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis plus die Anzahl der eingenommenen Wahlscheine,
2. der tatsächlichen Zahl der Wähler mittels Zählung der in der Wahlurne befindlichen Stimmzettel,
3. der Sortierung der entnommenen Stimmzettel auf die vier Stapel A bis D
Stapel A = eindeutig gültige Stimmzettel mit identischer Erst- und Zweitstimme
Stapel B = Stimmzettel mit unterschiedlicher Erst- und Zweitstimme oder nur einer abgegebenen Stimme
Stapel C = zweifelsfrei ungültige (leere, ungekennzeichnete) Stimmzettel
Stapel D = Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben (Dubiose). Diese Stimmzettel werden extra gelegt und von einem Beisitzer in Verwahrung genommen. Über deren Gültigkeit oder Ungültigkeit muss letztlich der Wahlvorstand gemeinsam Beschluss fassen.
4. Ermittlung der Anzahl an gültigen und ungültigen Erst- und Zweitstimmen anhand der Stapel A bis C
5. Ermittlung der Anzahl an gültigen und ungültigen Stimmen des Stapels D per Beschlussfassung