Neu in der Wahlordnung verankert ist ein Verbot der Dokumentation der Stimmabgabe in der Wahlkabine mittels Foto oder Video. Sollten Sie erkennen, dass ein Wähler seine Stimmabgabe filmt oder ein Selfie via Smartphone tätigt, ist er von der Stimmabgabe zurückzuweisen, d.h. er darf seinen Stimmzettel nicht in die Wahlurne einwerfen.
Sprechen Sie ihn darauf an und machen Sie ihn darauf aufmerksam, dass das Wahlgeheimnis auch durch den Wähler zu wahren ist.