Nein, Sie sind nicht befugt rote Wahlbriefe entgegenzunehmen, da diese von den Briefwahlvorständen ausgezählt werden. Je nachdem, um wessen Wahlbrief es sich handelt, bestehen in dieser Situation zwei Verfahrensmöglichkeiten.
Ist die Person, die vor Ihnen steht, der Wahlscheininhaber und ist der Wahlschein für Ihren Kommunalwahlbezirk gültig, können Sie der Person vorschlagen, vor Ort zu wählen. Der Wahlschein ist vom Wahlvorstand einzubehalten, die übrigen Briefwahlunterlagen (Stimmzettel im Umschlag) müssen vom Wähler selbst vernichtet werden. Der Wähler erhält dann einen neuen Stimmzettel und kann in der Wahlkabine wählen.
Ist der Wahlbrief für eine andere Person ausgestellt, muss dieser Wahlbrief bis 18.00 Uhr beim Wahlamt eingereicht werden. Die Verantwortung dafür liegt bei dem Wahlbriefinhaber.
Siehe auch die Schulungs-Clips "Keine roten Wahlbriefe annehmen" und "Wähler mit Wahlbrief – Umwandlung Briefwahl in Urnenwahl."