Als Wahlhelfer sind Sie zur politischen Neutralität verpflichtet. Darüber hinaus gilt die Verschwiegenheitspflicht. Sämtliche Informationen, die Sie im Laufe der Wahlhandlung über dritte Personen zur Kenntnis nehmen, dürfen nicht weitergegeben werden.
Siehe Schulungsclip "Verpflichtung der Mitglieder des Wahlvorstandes".