An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Ich erhalte Sozialleistungen. Muss ich die Aufwandsentschädigung als Einnahme angeben?
Nein, da es sich um eine Aufwandsentschädigung im Sinne der Sozialgesetzgebung handelt.